Wiederbeschaffungswert

Der Wiederbeschaffungswert bezeichnet, was der Geschädigte für ein vergleichbares Fahrzeug auf dem freien Markt bezahlen muss. Um den Wiederbeschaffungswert zu ermitteln, spielen viele Faktoren eine Rolle: Fahrzeug bezogene Faktoren wie Typ, Zustand und Alter, aber auch die Marktlage vor Ort.