Als erfahrenes Ingenieurbüro ermitteln wir die merkantile Wertminderung unter Einbeziehung der gängigen Verfahren im Regelfall im Rahmen des Schadengutachtens.
Dabei berücksichtigen wir u.a. folgende Faktoren:
- Alter des Fahrzeuges
- Schadenhöhe
- Schadenschwere
- Wertminderungsanfälligkeit
- Vorschäden
Nach der Auswertung ermitteln wir eine angemessene marktgerechte Wertminderung.
Diese Ermittlung ist standardmäßig in unseren Schadengutachten enthalten.
Vereinzelt kann auch eine technische Wertminderung zum Tragen kommen
Die technische Wertminderung kann auf einer Beeinträchtigung der Gebrauchsfähigkeit, der Betriebssicherheit, der Lebensdauer oder des äußeren Ansehens sowie des optischen Gesamteindrucks beruhen.
Aufgrund der heutigen ausgefeilten Reparaturmethoden kommt es nur noch in sehr seltenen Fällen zu einer technischen Wertminderung.
Sofern diese in Ihrem Fall anfallen könnte, wird sie selbstverständlich berücksichtigt.