Ein Unfallwagen erzielt bei einem späteren Verkauf einen geringeren Preis als ein unfallfreier Wagen. Diese Differenz, die Wertminderung, ist ein erstattungsfähiger Schaden und wird durch einen unabhängigen Sachverständigen im Gutachten gesondert ausgewiesen.
Auch bei älteren Fahrzeugen kann ein merkantiler Minderwert anfallen. Anderslautende Angaben aus dem Internet oder von Versicherungen sind häufig veraltet.