Schadensfeststellungskosten

Die Kosten der Schadensfeststellung, das Gutachten des Kfz-Sachverständigen, sind stets Teil Ihres Schadens und von der gegnerischen Versicherung zu tragen. Lassen Sie Ihr Fahrzeug nicht von einem bei der Versicherung angestellten oder beauftragten Sachverständigen besichtigen! Schließlich liegt das Resultat auf der Hand, wenn diejenigen, die den Schaden bezahlen sollen, dessen Höhe selbst bestimmen. Beauftragen Sie einen unabhängigen Sachverständigen, der nicht auf der Lohnliste der Versicherung steht. Häufig sagen die Versicherer telefonisch zu, bis 1.500 € oder 2.000 € brauche man keinen Sachverständigen. Auf diese Lippenbekenntnisse sollten Sie sich nicht verlassen. Wenn irgendetwas strittig wird, stehen Sie ohne Beweismittel da.

Sollte nur ein geringer Schaden entstanden sein (unter 500 bis 700 €), erstellt der Sachverständige eine schlichte Schadenskalkulation, die ähnlich viel kostet wie der Kostenvoranschlag einer Fachwerkstätten. Die anfallenden Kosten rechnet der Sachverständige direkt mit der Versicherung ab.