Restwert

Der Restwert bezeichnet den Wert, den das beschädigte Fahrzeug bei Veräußerung in unrepariertem Zustand erzielt. Er wird durch einen unabhängigen Sachverständigen unter Berücksichtigung des Schadensbildes und der örtlichen Marktgegebenheiten auf Grundlage konkreter Angebote ermittelt. Bei der Entschädigungszahlung bei einem Totalschaden wird der Restwert angerechnet, also vom Wiederbeschaffungswert abgezogen. Den Sachverständigen darf der Geschädigte selbst auswählen. Laut Urteil des BGH kann sich der Geschädigte auf den durch einen Sachverständigen ermittelten Restwert verlassen. Eine Versicherung darf also im Nachhinein keinen höheren Ankaufswert zugrunde legen (den der Verkauf des beschädigten Fahrzeugs beispielsweise an einen spezialisierten Restwertverkäufer erzielt hätte).