Personenschaden

Bei Personenschäden reicht die Bandbreite der möglichen Ansprüche von dem klassischen Schmerzensgeld, welches nach der Einholung von Arztberichten auf deren Grundlage beziffert werden kann, über Verdienstausfallschäden bei Selbstständigen bis zu Haushaltsführungsschäden (häufig bei Hausfrauen und Müttern). Lassen Sie sich auch hier individuell – am besten von einem Rechtsanwalt – beraten. Es ist in der Regel eine weite Bandbreite von Beträgen vertretbar. Sie können sicher sein, dass die Versicherung diese eher im unteren Bereich ansetzen möchte.