Nutzungsausfall

Der Geschädigte hat neben der Regulierung des Schadens auch Anspruch auf ein Ersatzfahrzeug für die Dauer der Reparatur. Nimmt er das nicht in Anspruch, darf er eine Entschädigung dafür verlangen, dass er sein Fahrzeug nicht nutzen kann. Die Höhe der Entschädigung hängt u.a. von der Reparaturdauer ab.