Kaskoschaden

Wenn Sie selbst einen Unfall verursacht haben – oder der Verursacher nicht bekannt ist – und sie möchten Ihre eigene Versicherung zur Regulierung in Anspruch nehmen, liegt ein Kaskoschaden vor. Es handelt sich hier ausschließlich um vertragliche Ansprüche, die streng zu trennen sind von den Schadensersatzansprüchen im Haftpflichtschadensfall. Die Höhe der Ersatzleistung richtet sich stets nach den Versicherungsbedingungen (Kaskobedingungen). In der Regel ist in diesen Bedingungen eine Selbstbeteiligung über eine konkrete Summe vereinbart.