Haftpflichtschaden

Bei einem Unfall ist der Verursacher verpflichtet, dem Unfallopfer (also dem Geschädigten) den verursachten Schaden zu ersetzen. In diesem Fall spricht man von einem Haftpflichtschaden. Der Geschädigte ist (wirtschaftlich) so zu stellen, als ob der Unfall nicht eingetreten wäre. Beim Haftpflichtschadensfall werden Schadensersatzansprüche geltend gemacht, die per Gesetz durch den Unfallgegner bzw. durch dessen Haftpflichtversicherung reguliert werden. Der Umfang der Ersatzansprüche richtet sich nach dem Schadensersatzrecht.

Die vertraglichen Ansprüche aus der eigenen Kaskoversicherung sind hiervon unabhängig.