Der geschädigte Eigentümer kann frei wählen, ob er das Fahrzeug instandsetzen oder ob er sich die ermittelten Reparaturkosten auszahlen lässt (fiktive Abrechnung).
Der geschädigte Eigentümer kann frei wählen, ob er das Fahrzeug instandsetzen oder ob er sich die ermittelten Reparaturkosten auszahlen lässt (fiktive Abrechnung).