Der Fahrzeugschaden steht sicherlich bei den meisten Schadensabwicklungen im Vordergrund, nicht zuletzt wegen der in der Regel hohen wirtschaftlichen Bedeutung für den Betroffenen. Grundsätzlich können Sie als geschädigter Eigentümer eines unfallbeschädigten Fahrzeugs zwischen einer konkreten Schadensabrechnung mit Vorlage einer Rechnung oder einer fiktiven Abrechnung auf Basis eines Gutachtens wählen. Was im Einzelfall sinnvoll ist, hängt von einer Vielzahl von Faktoren ab. Hierzu berät der Sachverständige Sie zusammen mit ihrem Anwalt, damit Sie die richtige Wahl treffen.
Im Totalschadensfall sind der Wiederbeschaffungswert und der Restwert Ihres Fahrzeugs die für Sie wichtigen Zahlen, aus denen der Ersatzanspruch ermittelt wird. Aber auch Nebenpositionen, wie Zulassungskosten etc., sollten Sie nicht vernachlässigen. Diese summieren sich, und die Versicherung trägt sie Ihnen selten hinterher.